Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 163742
Firma: Choice Hotels Franchise GmbH
Sitz: München
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HRB 163742: Choice Hotels Franchise GmbH, München, Rosenheimer Straße 143c, 8167...
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HRB 163742: Choice Hotels Franchise GmbH, München, Rosenheimer Straße 143c, 8167...
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HRB 163742: Choice Hotels Franchise GmbH, München, Rosenheimer Straße 143c, 8167...
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HRB 163742: Choice Hotels Franchise GmbH, München, Martin-Kollar-Str. 9, 81829 M...
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HRB 163742:Choice Hotels Franchise GmbH, München, Martin-Kollar-Str. 9, 81829 Mü...
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Choice Hotels Franchise GmbH, München, Martin-Kollar-Str. 9, 81829 München. Ausg...
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Choice Hotels Franchise GmbH, München, Martin-Kollar-Str. 9, 81829 München.Beste...
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Choice Hotels Franchise GmbH, München, Martin-Kollar-Str. 9, 81829 München.Gemäß...
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Choice Hotels Franchise GmbH, München (Martin-Kollar-Str. 9, 81829 München). Aus...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.09.2006 10:31:00
Choice Hotels Franchise GmbH, München (Martin-Kollar-Str. 9, 81829 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2006. Gegenstand des Unternehmens: Franchise-Geschäft im Hotelbereich sowie auch Entwicklung von Hotelprojekten, Bau neuer und Erwerb bestehender Hotels sowie Betrieb eigener und fremder Hotels. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schiller, Hans-Dieter, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Choice Hotels Germany GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 139408). Die Ausgliederung wurde mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 04.09.2006 wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schiller, Hans-Dieter aus Grünwald