Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 160106
Firma: TICINO Real Estate Management GmbH
Sitz: Frankfurt am Main
Adresse: Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt am Main
Löschungen
TICINO Real Estate Management GmbH, Pullach, Landkreis München (Eschenheimer Anl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2005 13:15:00
TICINO Real Estate Management GmbH, Pullach (Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Kauf, Herstellung, Verwaltung und Vermietung von langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern, insbesondere eines Büro- und Geschäftsgebäudes in Dresden, Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Barkats, Pierre-Philippe, Paris/Frankreich, *XX.XX.XXXX; Dr. Ernst, Dierk, Deining, *XX.XX.XXXX; Patt, Friedrich Wilhelm, Hofheim, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hobl, Josef, Feldkirchen-Westerham, *XX.XX.XXXX; Steixner, Klaus, Rottach-Egern, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TICINO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG mit dem Sitz in Pullach (Amtsgericht München HRB 73022). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Barkats, Pierre-Philippe aus Paris/Frankreich,
Dr. Ernst, Dierk aus Deining,
Hobl, Josef aus Feldkirchen-Westerham,
Patt, Friedrich Wilhelm aus Hofheim,
Steixner, Klaus aus Rottach-Egern