Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 159335
Veränderungen
HRB 159335: Logistik und mehr Ihr Partner Klaus Stubenrauch GmbH, Olching, Landk...
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HRB 159335: Logistik und mehr Ihr Partner Klaus Stubenrauch GmbH, Olching, Landk...
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Logistik und mehr Ihr Partner Klaus Stubenrauch GmbH, Gräfelfing, Landkreis Münc...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.12.2005 13:15:00
Logistik und mehr Ihr Partner Klaus Stubenrauch GmbH, Gräfelfing (Am Kirchhölzl 5, 82166 Gräfelfing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2005. Gegenstand des Unternehmens: Lieferung von, Montage von und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Möbeln und sonstigen Gegenständen "rund ums Haus", soweit eine besondere Erlaubnis hierfür nicht erforderlich ist, wozu auch gehört, daß die Montage nicht als Handwerk ausgeübt wird. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stubenrauch, Klaus, Erdweg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Logistik und mehr Ihr Partner Klaus Stubenrauch e.K., mit dem Sitz in Gräfelfing (Amtsgericht München HRA 86501)aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wurde am 13.12.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..Personen: Stubenrauch, Klaus aus Erdweg