Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 15874
Firma: m+p consulting Süd GmbH
Sitz: München
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m+p consulting Süd GmbH, Rosenheim (Klaus-Mann-Platz 1, 80636 München). Sitz ver...
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m+p consulting SÜD GmbH, Rosenheim (Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim). Die Gese...
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m+p consulting SÜD GmbH, Rosenheim (Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim). Die Gese...
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m+p consulting SÜD GmbH, Rosenheim (Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim). Die Ausg...
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Veröffentlichung vom 21.09.2005 08:57:00
m+p consulting SÜD GmbH, Rosenheim (Schönfeldstr. 17, 83022 Rosenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.07.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.07.2005 Teile desVermögens (den Betriebsteil Süd) von der m + p consulting Prof. K. Müller + Partner Consulting GmbH mit dem Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 2792) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.