Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 158438
Firma: Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH
Sitz: München
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.05.2022 02:04:00
HRB 158438: MMS Portfolio GmbH, München, Helene-Wessel-Bogen 3, 80939 München. Die Gesellschaft hat am 16.05.2022 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Saturn Thessaloniki II SA mit dem Sitz in Maroussi, Attica, Griechenland / Griechenland (Griechisches allgemeines Handelsregister 9479201000) eingereicht. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Für die MMS Portfolio GmbH:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen MMS Portfolio GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten MMS Portfolio GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung in das Register des Sitzes der MMS Portfolio GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe der MMS Portfolio GmbH schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der MMS Portfolio GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche. Insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr kann etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resutlierenden Schadensersatzuanspruches bestehen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der MMS Portfolio GmbH unter deren Geschäftsanschrift Helene-Wessel-Bogen 3, 80939 München, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Geschäftsanschrift können Gläubiger der MMS Portfolio GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die MMS Portfolio GmbH alleinige Gesellschafterin der Saturn Thessaloniki II SA ist und es sich daher um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Für die Saturn Thessaloniki II SA: Die Rechte der Gläubiger der Saturn Thessaloniki II SA als übertragende Gesellschaft sind gemäß Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes 3777/2009 über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften (Gesetz 3777/2009) in Verbindung mit Art. 13 des griechischen Gesetzes 4601/2019 über Unternehmensumwandlungen in der jeweils gültigen Fassung gechützt, die analog gilt. Wie in den geltenden Bestimmungen vorgesehen, haben innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Veröffentlichungsformaliltäten gemäß Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes 3777/2009, die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft, deren Forderungen vor dem Abschluss dieser Formalitäten entstanden sind, ohne fällig gewesen zu sein, das Recht, angemessene Garantien zu verlangen, und die übertragende Gesellschaft ist verpflichtet, solche Garantien zu stellen, sofern sie hinreichend nachweisen, dass die finanzielle Lage der sich verschmelzenden Gesellschaften aufgrund der Verschmelzung die Stellung solcher Sicherheiten erforderlich macht, allerdings nur dann, wenn sie noch keine solchen Sicherheiten erhalten haben. Die Garantien, die den Gläubigern der aufnehmenden Gesellschaft gewährt werden, können sich von denen unterscheiden, die den Gläubigern der Saturn Thessaloniki II SA gewährt werden. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Sicherheiten auftreten können, werden auf Antrag des betroffenen Gläubigers vom zuständigen Einzelgericht erster Instanz in Athen gemäß den geltenden Bestimmungen der griechischen Zivilprozessordnung entschieden. Der Antrag wird innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Abschluss der Bekanntmachungsformalitäten gestellt. Aufgrund seiner Entscheidung kann das zuständige Gericht nach eigenem Ermessen ausreichende und geeignete Maßnahmen zu Sicherung der Forderung des Antragstellers ergreifen. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Saturn Thessaloniki II SA kostenlos vollständige weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Geschäftsanschrift 49, Kifissias Avenue, 15123 Maroussi, Griechenland.Veränderungen
HRB 158438: MMS Portfolio GmbH, München, Helene-Wessel-Bogen 3, 80939 München. D...
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HRB 158438: Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH, München, Helene-Wess...
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Convergenta Werbeagentur GmbH, München, Helene-Wesselbogen 3, 80939 München. Die...
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Neueintragungen
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