Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 158277
Firma: Schneider Haustechnik GmbH
Sitz: Aufkirchen, Gde. Berg
Adresse: Kirchweg 5, 82335 Berg-Aufkirchen
Veränderungen
HRB 158277: Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg, Landkreis Starnbe...
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HRB 158277: Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg, Landkreis Starnbe...
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HRB 158277: Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg, Landkreis Starnbe...
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Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg, Landkreis Starnberg (Kirchweg...
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Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg, Landkreis Starnberg (Kirchweg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.08.2005 10:19:00
Schneider Haustechnik GmbH, Aufkirchen, Gde. Berg (Kirchweg 5, 82335 Berg-Aufkirchen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2005. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Sanitär-, Heizungs-, Spenglerei und Solartechnik-Betriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Christian, Berg-Aufkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Schneider Haustechnik e.K.", mit dem Sitz in Berg-Aufkirchen (Amtsgericht München HRA 86242) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schneider, Christian aus Berg-Aufkirchen