Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 157077
Firma: HIWO Wohnbaugesellschaft mbH
Sitz: Gmund a. Tegernsee
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HRB 157077: HIWO Wohnbaugesellschaft mbH, Schaftlach, Gde. Waakirchen, Landkreis...
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HIWO Wohnbaugesellschaft mbH, Schaftlach, Gde. Waakirchen, Landkreis Miesbach, G...
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HIWO Wohnbaugesellschaft mbH, Schaftlach, Gde. Waakirchen, Landkreis Miesbach, A...
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HIWO Wohnbaugesellschaft mbH, Schaftlach, Gde. Waakirchen, Landkreis Miesbach (A...
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Veröffentlichung vom 25.05.2005 10:47:00
HIWO Wohnbaugesellschaft mbH, Schaftlach, Gde. Waakirchen, Landkreis Miesbach (Alex-Gugler-Str. 20, 83666 Schaftlach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2004. Gegenstand des Unternehmens: Bauträgertätigkeit. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hiergeist, Sebastian, Schaftlach, *XX.XX.XXXX; Hiergeist, Stefan, Schaftlach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen "HSH Immo GmbH", mit dem Sitz in Schaftlach (Amtsgericht München HRB 64150). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung wurde am 09.05.2005 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 64150). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hiergeist, Sebastian aus Schaftlach,
Hiergeist, Stefan aus Schaftlach