Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 156263
Firma: Screenland Movieworld GmbH
Sitz: München
Adresse: Maximilianstr. 58, 80538 München
Löschungen
Screenland Movieworld GmbH, München, Landsberger Str. 404, Campus West, 81241 Mü...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.03.2005 10:34:00
Screenland Movieworld GmbH, München (Landsberger Str. 404, 81241 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2005. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und TV-Filmen sowie Beteiligungen an solchen, insbesondere an internationalen und US-Amerikanischen Co-Produktionen sowie anschließende weltweite Verwertung durch Lizenzierung der produzierten Filmrechte in allen Bereichen, insbesondere im Bereich TV sowie Verwertung durch Veräußerung; Geschäftsführung von Gesellschaften mit obigem Gegenstand, insbesondere Kommanditgesellschaften und stillen Gesellschaften; Vermittlung von Geschäftsanteilen an geschlossenen Filmfonds/Medienfonds, Prospektierung von Filmfonds/Medienfonds und Tätigkeit als Initiatorin von Filmfonds/Medienfonds mit Sitz in München, ausgeschlossen Finanzdienstleistungen nach § 1 I a KWG sowie Beschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilscheinen von Kunden. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiesmeier, Rudolf Gerhard, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Screenland Movieworld AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 145577). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wiesmeier, Rudolf Gerhard aus München