Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 155930
Firma: Schwan & Partner AG
Sitz: Oberhaching
Veränderungen
Schwan & Partner AG, Oberhaching, Landkreis München (Gebr.-Batscheider-Str. 4 a,...
Löschungen
Schwan & Partner AG, Oberhaching, Landkreis München (Gebr.-Batscheider-Str. 4 a,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2005 11:53:00
Schwan & Partner AG, Oberhaching (Gebr.-Batscheider-Str. 4 a, 82041 Deisenhofen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung im sozialen Bereich mit dem Schwerpunkt "Einrichtungen der Altenhilfe", Verwaltung von Altenheimen, Senioren-Zentren und Pflegeheimen aller Art und alle damit im weitesten Sinne zusammenhängenden Geschäfte einschließlich zu erbringender Dienstleistungen, auch in offenen oder teilstationären Formen. Grundkapital: 52.000,00 EUR. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Braun, Hubert, Stadtlauringen, *XX.XX.XXXX; Joithe, Hartmut, Unterhaching, *XX.XX.XXXX; Josephi, Silvia, München, *XX.XX.XXXX; Walk, Rainer, Würzburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Schwan & Partner GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 108415). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der elektronische Bundesanzeiger.Das Grundkapital ist eingeteilt in 52.000 Stückaktien, die auf den Namen lauten . Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 4.000,-- EUR. Als Gründer der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen haben, gelten: Karl Heinz Schwan, Waakirchen; Gertrud Schwan, Waakirchen. Den ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bilden Karl Heinz Schwan, Betriebswirt, Waakirchen; Gertrud Schwan, Diplom-Betriebswirtin (FH), Waakirchen; Ronald Richter, Rechtsanwalt, Hamburg. Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. .Personen: Braun, Hubert aus Stadtlauringen,
Joithe, Hartmut aus Unterhaching,
Josephi, Silvia aus München,
Walk, Rainer aus Würzburg