Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 155482
Firma: WPG Consulting GmbH
Sitz: München
Adresse: Vilshofener Straße 8, 81679 München
Veränderungen
HRB 155482: WPG Consulting GmbH, München, Blumenstr. 28, 80331 München. Geändert...
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WPG Consulting GmbH, München, Luisenstraße 67 c, 80798 München. Geändert, nun: G...
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WPG Consulting GmbH, München, Liebigstraße 22, 80538 München. Geändert, nun: Ges...
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WPG Immobilien GmbH, München, Liebigstraße 22, 80538 München.Die Gesellschafterv...
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WPG Immobilien GmbH, München (Liebigstraße 22, 80538 München). Ausgeschieden: Ge...
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WPG Immobilien GmbH, München (Marcel-Breuer-Str. 22, 80807 München). Bestellt: G...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.01.2005 09:54:00
WPG Immobilien GmbH, München (Marcel-Breuer-Str. 22, 80807 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2004. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung, Erwerb, Umbau, Sanierung und Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Unternehmen sowie Halten und Verwalten von Immobilien und Beteiligungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weichinger, Friedrich, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Grapengiesser, Julian, München, *XX.XX.XXXX; Holzner, Hans-Peter, München, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der WPG Immobilien AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 142150). Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Grapengiesser, Julian aus München,
Holzner, Hans-Peter aus München,
Weichinger, Friedrich aus München