Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 154628
Firma: H W Tyczka Stiftung GmbH
Sitz: Icking
Adresse: Fuchsbichl 70, 82057 Icking
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HRB 154628: H W Tyczka Stiftung GmbH, Icking, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen,...
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Veröffentlichung vom 05.08.2014 02:11:00
HRB 154628:H W Tyczka Stiftung GmbH, Icking, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Fuchsbichl 70, 82057 Icking.Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2014 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Förderung der Forschung im Energiebereich von Energiegewinnung über die Energietechnik, -versorgung und -anwendung bis zum Recycling sowie Förderung der Forschung auf dem Gebiet der allgemeinen Gastechnik eingeschlossen technische Gase bzw. Industriegase jedweder Art. Förderung der Forschung auf dem Gebiet der deutschen Rechtsordnung und deren Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg in den beiden deutschen Staaten einschließlich der Gesetze und Verordnungen der sowjetischen Besatzungsmacht in der sowjetisch besetzten Zone und in der wiedervereinigten Bundesrepublik Deutschland sowie die Auswirkungen der Rechtsprechung einschließlich der supranationalen Rechtsprechung im Rahmen der Europäischen Union. Förderung des Umweltschutzes. Förderung von Bildung und Erziehung. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports. Förderung des Wohlfahrtswesens. Förderung von Kunst und Kultur sowie des Brauchtums. Förderung der "Guten Tat" i.S. Abs. 2 Ziffer 8. Unterstützung der in Abs. 2 Ziffer 9. aus rechtlichen Gründen gesondert aufgeführten gemeinnützigen Institutionen in Österreich. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke im Sinne des Abs. 1 durch Fördermaßnahmen insbesondere im Wege der Anschubfinanzierung und auch der Entwicklung und Durchführung eigener Projekte mit vorrangig nachhaltiger Wirkung und zwar insbesondere durch 1. Wissenschaft und Forschung: die Förderung von Forschungsvorhaben auf den in Abs. 1 Nr. 1 genannten Gebieten, einschließlich der erneuerbaren, nachwachsenden Energien, auch mittelbar durch Zuwendungen an die Tyczka Energie Stiftung. Eine besondere Bedeutung soll hierbei der Verleihung des "Dr. Tyczka Energiepreises" zukommen, der für herausragende, innovative und förderungswürdige Leistungen und Entwicklungen auf den Gebieten der Energiegewinnung und -anwendung, der Energietechnik und der umweltschonenden Energieversorgung nach Möglichkeit jährlich verliehen werden soll. 2. Förderung: die Förderung von Forschungsvorhaben, einbezogen die Vergabe von Stipendien an entsprechend qualifizierte Personen, u.a. Studenten, Hochschüler, Institutionen, soweit sinnvoll im Rahmen der in Abs. 1 Ziff. 2 aufgeführten Zwecke. 3. Umweltschutz: Unterstützung einmaliger oder laufender Projekte und Aktionen steuerlich als gemeinnützig anerkannter Institutionen und Organisationen. 4. Bildung und Erziehung: Förderung der Ausbildung von begabten Schülern, Auszubildenden, Meisteranwärtern und Studenten. Auf die Einrichtung der Tyczka-Begabtenförderung der Tyczka Energie GmbH, Geretsried, nach Maßgabe der einschlägigen Regelungen und Grundsätze wird ergänzend hingewiesen. 5.Öffentliches Gesundheitswesen und Sport: Unterstützung von steuerlich als gemeinnützig anerkannten Institutionen, Krankenanstalten, Pflegediensten, Rettungsdiensten und Sportvereinen, durch einmalige und laufende Zuwendungen. Als Krankenanstalten sollen insbesondere kommunale Krankenhäuser (u.a. im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) unterstützt werden; die Unterstützung von Projekten von Universitäten und anderen Hochschulen; die Entwicklung und Durchführung eigener Projekte. 6. Wohlfahrtswesen: Unterstützung steuerlich als gemeinnützig anerkannter Institutionen und Einrichtungen (insbesondere der Kirchen) durch Soforthilfe in Katastrophen- und Notfällen sowie durch einmalige und laufende Zuwendungen; die Entwicklung und Durchführung eigener Projekte; unter anderem soll die Hilfe im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zum Tragen kommen. 7. Kunst und Kultur sowie Brauchtum: Unterstützung steuerlich als gemeinnützig anerkannter Institutionen (einschließlich der Kirchen) bei Denkrnalpflege, Restaurierung von Gebäuden und Kunstschätzen, Ausstellung von Kunstschätzen und Aufführung von Theater- und Musikstücken und die Entwicklung und Durchführung eigener Projekte. 8. Gute Tat: Unterstützung der von den Gesellschaftern und Mitarbeitern der Tyczka-Gruppe eingeführte Initiative der "Guten Tat", die insbesondere in den Bereichen gern. Abs. 1, Ziffer 3., 4., 5. und 6. von Fall zu Fall aktiv wird. 9. Gemeinnützige Institutionen in Österreich: Unterstützung durch Zuwendungen zur Erfüllung von Fördermaßnahmen in den Bereichen von Abs. 1 Ziffer 1 bis 6 des Pfarramtes St. Andreas in Kitzbühel, des Fördervereins Museum Kitzbühel, der Universität Innsbruck, der medizinischen Universität Innsbruck, des Österreichischen Roten Kreuzes / Landesverband Tirol, des OeAV Österreichischer Alpenverein in Innsbruck, der Österreichischen Caritas-Zentrale in Wien, von Kolping Österreich in Wien und der Stadt Kitzbühel sowie der Verein zur Ünterstützung der Erhaltung des Franziskaner Klosters Kitzbühel (ehemals Kapuziner Kloster).Veränderungen
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Dr. Hans-Wolfgang Tyczka Stiftung GmbH, Icking, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshause...
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