Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 15436
Firma: Die Frankenschwestern GmbH
Sitz: Erlangen
Adresse: Leipziger Straße 3, 91058 Erlangen
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HRB 15436: Die Frankenschwestern GmbH, Erlangen, Leipziger Straße 3, 91058 Erlan...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.01.2016 02:02:00
HRB 15436: Die Frankenschwestern GmbH, Erlangen, Leipziger Straße 3, 91058 Erlangen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2015. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 3, 91058 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: ist neben dem Betrieb von ambulanten Pflegediensten und der Erbringung arrondierender Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich auch der Erwerb, das Halten und Verwalten, die Veräußerung sowie der Betrieb und die Anmietung von Pflege-, Gesundheits- und Senioreneinrichtungen einschließlich Pflege- und Seniorenwohnungen, deren Untervermietung an Dritte sowie alle damit verbundenen oder dafür dienlichen Geschäfte, die Beteiligung an oder die Geschäftsführung für Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsgegenstand sowie die Erbringung von Dienstleistungen für pflege- bzw. hilfsbedürftige und ältere Bürger und die Geschäftsführung für bzw. die Beteiligung an solchen Dienstleistungsunternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kohl, Matthias, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX; Opitz-Kohl, Mandy, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen Die Frankenschwestern e. K., mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRA 10577). Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kohl, Matthias aus Neunkirchen,
Opitz-Kohl, Mandy aus Neunkirchen