Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 15417
Firma: GS SCHENK GmbH
Sitz: Fürth
Adresse: Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth
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HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Ausgeschie...
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HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Prokura er...
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HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Gesamtprok...
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HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Prokura er...
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HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Bestellt: ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.01.2016 02:07:00
HRB 15417: GS SCHENK GmbH, Fürth, Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2015. Geschäftsanschrift: Siegelsdorfer Str. 55, 90768 Fürth. Gegenstand des Unternehmens: die Errichtung von Bauwerken aller Art, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Durchführung der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und Räumen sowie Leistungen eines Generalunternehmens. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Arnold, Hans, Schwabach, *XX.XX.XXXX; Dentler, Jobst, Cadolzburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Riedmann, Alexander, Zirndorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Georg Schenk GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht Fürth HRA 7112). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Arnold, Hans aus Schwabach,
Dentler, Jobst aus Cadolzburg,
Riedmann, Alexander aus Zirndorf