Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 150294
Firma: domainfactory GmbH
Sitz: Ismaning
Adresse: Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning
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HRB 150294: domainfactory GmbH, Ismaning, Landkreis München, Oskar-Messter-Str. ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 18.07.2012 12:00:00
domainfactory GmbH, Ismaning, Landkreis München, Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning. Die Gesellschaft hat am 12.07.2012 den Verschmelzungsplans vom 12.07.2012 über ihre Verschmelzung mit der "domainfactory" Telekommunikations GmbH mit dem Sitz in Wien / Östereich (Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer FN 224963d) eingereicht. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen domainfactory GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V. m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen domainfactory GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen domainfactory GmbH nach § 125a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Rechts steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sich glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen domainfactory GmbH gemäß § 1 22a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus eine Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der domainfactory GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Ismaning geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden domainfactory GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.c) Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft können nach § 13 österreichisches EU-VerschG einen Anspruch auf Leistung einer Sicherheit für ihre Forderungen gegen die "domainfactory" Telekommunikations GmbH geltend machen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan in Österreich bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck bei der "domainfactory" Telekommunikations GmbH melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sich nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe der Nennkapaitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlichen Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten, behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Mögliche Rechte von Gläubigern der "domainfactory" Telekommunikations GmbH nach den sonstigen Vorschriften bleiben unberührt.Unter folgender Anschrift können Gläubiger der "domainfactory" Telekommunikations GmbH kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Parkring 10, 1010 Wien, Österreich.Veränderungen
domainfactory GmbH, Ismaning, Landkreis München, Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Is...
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domainfactory GmbH, Ismaning, Landkreis München, Oskar-Messter-Str. 33, 85737 Is...
Gefundene Marken zu: Domainfactory Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE300449135 | Marke eingetragen | Wortmarke | domainfactory | 13.06.2003 | domainfactory GmbH, 85737 Ismaning, DE | LTA Haiges Herman Anderson LLP, 80538 München, DE |
DE301699569 | Marke nicht eingetragen | Wortmarke | VIRTUALSERVERXXL | domainfactory GmbH, 87437 Kempten, DE | ||
DE301699577 | Marke nicht eingetragen | Wortmarke | VIRTUALSERVER | domainfactory GmbH, 87437 Kempten, DE | ||
DE3020090009740 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | rp | 13.07.2009 | domainfactory GmbH, 85737 Ismaning, DE | LTA Haiges Herman Anderson LLP, 80538 München, DE |
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