Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aschaffenburg zum Aktenzeichen HRB 14824
Firma: Aschaffenburger Lack- und Farbenfabrik Dr. W. Kohlhaus GmbH
Sitz: Aschaffenburg
Veränderungen
HRB 14824: Aschaffenburger Lack- und Farbenfabrik Dr. W. Kohlhaus GmbH, Aschaffe...
Veränderungen
HRB 14824: Aschaffenburger Lack- und Farbenfabrik Dr. W. Kohlhaus GmbH, Aschaffe...
Berichtigungen
HRB 14824: Aschaffenburger Lack- & Farbenfabrik Dr. Wilhelm Kohlhaus GmbH, Ascha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2018 02:03:00
HRB 14824: Aschaffenburger Lack- & Farbenfabrik Dr. Wilhelm Kohlhaus GmbH, Aschaffenburg, Mainaschaffer Straße 101 - 105, 63741 Aschaffenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2018 mit Nachtrag vom 31.08.2018. Geschäftsanschrift: Mainaschaffer Straße 101 - 105, 63741 Aschaffenburg. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung und der Vertrieb von Farben und Lacken sowie verwandten Produkten und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitt, Clemens, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Christ, Dorothea, Hanau, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aschaffenburger Lack- & Farbenfabrik Dr. Wilhelm Kohlhaus GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 414). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christ, Dorothea aus Hanau,
Schmitt, Clemens aus Aschaffenburg