Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 144190
Firma: Medical & Science Investment Aktiengesellschaft
Sitz: München
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HRB 144190: Medical & Science Investment Aktiengesellschaft, München, August...
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Micro Medical Direct Investment Aktiengesellschaft, München, Augustenstr. 52, 80...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 05.08.2009 12:00:00
Micro Medical Direct Investment Aktiengesellschaft, München, Augustenstr. 52, 80333 München.Die Hauptversammlung vom 22.07.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Augustenstr. 52, 80333 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Auswahl, Bewertung, sowie An- und Verkauf von Beteiligungen an Technologieunternehmen sowie Eingehen und Halten von atypisch stillen Gesellschaften mit Investoren und Tochterunternehmen und die Auswahl, Bewertung sowie der An- und Verkauf von Beteiligungen an Technologieunternehmen, sowie deren Verwaltung, Beratung und operative Führung. Ferner Ankauf, Management, Lizensierung und abschließende Verwertung von Schutzrechten, insbesondere Patenten sowie Patentanmeldungen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Simons, Hans-Jürgen, Aachen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten, der nicht Vorstand der Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Simons & Simons AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 143920) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2009 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.07.2009 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Simons, Hans-Jürgen aus Aachen
Vorgänge ohne Eintragung
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