Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 144148
Firma: Sparkassen Consulting GmbH
Sitz: München
Adresse: Karolinenplatz 1, 80333 München
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HRB 144148: Sparkassen Consulting GmbH, München, Karolinenplatz 5, 80333 München...
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Sparkassen Consulting GmbH, München, Karolinenplatz 5, 80333 München. Einzelprok...
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Sparkassen Consulting GmbH, München, Karolinenplatz 5, 80333 München. Bestellt: ...
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Veröffentlichung vom 28.08.2013 12:00:00
Sparkassen-Network-Consulting Bayern GmbH, München, Karolinenplatz 5, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Sparkassen Consulting GmbH. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 30159 Hannover, Geschäftsanschrift: Joachimstraße 1, 30159 Hannover. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von betriebswirtschaftlichen Consulting-Leistungen gegenüber Mitgliedern der Sparkassen-Finanzgruppe und Dritten sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender, den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar fördernder Maßnahmen, mit Ausnahme der rechtlichen und steuerlichen Beratung. Die eigenständige Durchführung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens. Die Sparkassen-Beratungshaus NordOst GmbH mit dem Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 51619) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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