Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 143966
Firma: Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
Sitz: München
Adresse: Bavariaring 23, 80336 München
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HRB 143966: Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Beton...
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Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwer...
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Veröffentlichung vom 19.07.2006 12:18:00
Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden-Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse, München (Bavariaring 23, 80336 München). Die Mitgliedervertreterversammlung vom 20.06.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Zweck), 6 (Aufbringung der Mittel) und 7 (Rechnungslegung und Vermögenslage) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Kasse gewährt nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen die folgenden Leistungen neben der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.1 an die in § 2 Nr. 1 bezeichneten Arbeitnehmer: a) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 1 bis 3SGB VI; b) Beihilfen zur Altersrente gem. § 33 Abs. 2 Nr. 4 bis 6 SGB VI und zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung; c) Beihilfen zu Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine Erwerbsminderungvon mindestens 50 v.H. vorliegt; 1.2. an die Witwen/Witwer der in § 2 bezeichneten Arbeitnehmer, im übrigen an den in § 56 SGB I bezeichneten Personenkreis, ein Sterbegeld. 2. Die Kasse gewährt ferner Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen, soweit zwischen der Kasse und einem von § 2 Nr. 2 erfassten Betrieb bzw. einem der in § 2 Nr. 2.3 Buchst. a) bis e) genannten Personen ein Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen über eine individuelle Zusatzvorsorge abgeschlossen wurde. 3. Die Kasse nimmt die Leistungszusagen der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. (nachfolgend Unterstützungskasse genannt) in Rückdeckung. Die näheren Einzelheiten werden in den mit der Unterstützungskasse abzuschließenden Versicherungsbedingungen geregelt. 4. Die Kasse übernimmt die Verwaltung der Unterstützungskasse der Bayerischen Steine- und Erden-Industrie e.V. Die im Rahmen der Erfüllung der Arbeiten durch die Kasse zuzurechnenden Aufwendungen und Kostenwerden jährlich ermittelt und bei der Abrechnung des Geschäftsbereiches Rückdeckungsversicherung berücksichtigt.Veränderungen
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