Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 142155
Firma: Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH
Sitz: Pliening
Adresse: Schlosserstr. 5, 85652 Landsham
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HRB 142155: Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH, Pliening, ...
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HRB 142155:Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH, Pliening, L...
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Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH, Pliening, Landkreis Eb...
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Veröffentlichung vom 22.08.2012 12:00:00
Schmidmeier & Schönhütl Haustechnik GmbH, Landsham, Gemeinde Pliening, Landkreis Ebersberg, Schlosserstr. 5, 85652 Landsham. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 mit Nachtrag vom 05.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die Änderung der §§ 2 (Firma und Gegenstand) und 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH. Neuer Sitz: Pliening, Landkreis Ebersberg. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit sämtlichen Erzeugnissen, die auf dem Gebiet des Anlagenbaues benötigt werden sowie Durchführung von Tankschutzarbeiten jeglicher Art und von Sachverständigenleistungen auf diesem Gebiet. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schönhütl, Horst, Kirchheim, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 25.06.2012 mit Nachtrag vom 05.07.2012 sowie Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2012 und 05.07.2012 und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 25.06.2012 und vom 05.07.2012 Teile des Vermögens von der Tank-, Boden- und Umweltschutz & Thermo-Tank-Dienst GmbH mit dem Sitz in Landsham, Gemeinde Pliening, Landkreis Ebersberg (nunmehr: TBSR Verwaltungs- und BeratungsGmbH mit dem Sitz in Pliening, Landkreis Ebersberg) (Amtsgericht München HRB 75140) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schönhütl, Horst aus Kirchheim