Veröffentlichungen vom Amtsgericht Würzburg zum Aktenzeichen HRB 14078
Firma: KBL Tax & Advisory GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Würzburg
Adresse: Marianhillstraße 2, 97074 Würzburg
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.03.2018 02:03:00
HRB 14078: KBL Tax & Advisory GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Würzburg, Marianhillstraße 2, 97074 Würzburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2017. Geschäftsanschrift: Marianhillstraße 2, 97074 Würzburg. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertrungsbefugnis darf nur Steuerberatern eingeräumt werden. Bei gemeinsamer Vertretung muss mindestens einer der mitwirkenden Geschäftsführer Steuerberater sein. Bestellt: Geschäftsführer: Kernchen, Marc, Würzburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Spaltung der Lediger & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, mit dem Sitz in Ochsenfurt (Amtsgericht Würzburg HRB 7550). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kernchen, Marc aus Würzburg