Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 138351
Firma: EUROFACTOR AG
Sitz: Oberhaching
Löschungen
HRB 138351:EUROFACTOR AG, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 3, 82041...
Vorgänge ohne Eintragung
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Berichtigungen
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Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.04.2013 12:00:00
EUROFACTOR AG, Oberhaching, Landkreis München, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching. 1. Die Gesellschaft hat am 19.04.2013 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der EUROFACTOR S.A. - N.V. mit dem Sitz in Brüssel / Belgien (Register der juristischen Personen in Brüssel Nummer 0407.652.891) eingereicht. 2. Die übertragende Gesellschaft ist EUROFACTOR S.A. - N.V., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Königreichs Belgien (S.A.) mit Sitz in Rue du Trone 60, 1050 Brüssel, Belgien, eingetragen im Register der juristischen Personen in Brüssel unter der Nummer 0407.652.891.3. Die übernehmende Gesellschaft ist EUROFACTOR AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts (AG) mit Sitz in Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 138 351.4. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung gehen sämtliche Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft als neue Schuldnerin über.5. Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können ihre gesetzlichen Rechte wie folgt ausüben:5.1 Etwaigen Gläubigern der übertragenden Gesellschaft sowie etwaigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist für ihre Forderungen gegen eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften gemäß § 22, 122a Abs. 2 UmwG eine Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie(i) glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird, und(ii) binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der EUROFACTOR AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der EUROFACTOR AG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der EUROFACTOR AG gefordert werden muss.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der EUROFACTOR AG auf dieses Recht hinzuweisen. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht, wenn die Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach gemäß § 122d UmwG vom Handelsregister veröffentlicht wurde.5.2 Im Übrigen bestimmen sich die Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nach belgischem Recht wie folgt:Gemäß Artikel 772/1 i.V.m. Artikel 684, § 1 des belgischen Gesellschaftsgesetzes (Code des Societes Belge) können spätestens innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Rechtsakte bezüglich der Verschmelzung in den Anlagen des belgischen Staatsblattes bekannt gemacht worden sind, die Gläubiger der verschmelzenden Gesellschaften, deren jeweilige Forderung vor dieser Bekanntmachung entstanden und noch nicht fällig ist, eine Sicherheit für ihre Forderung verlangen. Die übernehmende Gesellschaft, der diese Forderung übertragen werden soll, sowie gegebenenfalls die übertragende Gesellschaft, können durch Zahlung der Forderung, nach Abzug des Diskontes, diese Forderung jeweils zurückweisen.Bei Uneinigkeiten oder falls eine Gläubigerforderung nicht bezahlt wird, ist der Streitfall durch die zuerst handelnde Partei dem Präsidenten des Handelsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die zahlungspflichtige Gesellschaft ihren Sitz hat, vorzulegen. Dieses Verfahren wird eingeleitet und geführt wie im Eilverfahren; das Gleiche gilt für die Ausführung der gefällten Entscheidung. Unbeschadet der Rechte hinsichtlich der Sache selbst, bestimmt der Präsident des Handelsgerichts die zu leistende Sicherheit und die Frist, innerhalb derer sie gestellt werden muss. Es sei denn, er beschließt, dass in Anbetracht der Garantien und Vorrechte, über die der Gläubiger verfügt, oder in Anbetracht der Zahlungsfähigkeit der übernehmenden Gesellschaft keine Sicherheit zu leisten ist.Falls die Sicherheit nicht innerhalb der festgelegten Frist geleistet wird, ist die Forderung unverzüglich fällig.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der EUROFACTOR S.A. - N.V., Rue du Trone 60, 1050 Brüssel, Belgien, oder gegenüber der EUROFACTOR AG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens binnen zwei Monaten, nachdem die Urkunden bezüglich der Verschmelzung in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt bekannt gemacht worden sind, gefordert werden muss.6. Alleinige Aktionärin der EUROFACTOR S.A. - N.V. ist die EUROFACTOR AG. Alleinige Aktionärin der EUROFACTOR AG ist die EUROFACTOR S.A.. mit Sitz in Issy-Ies-Moulineaux, Frankreich. Keine der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hat demnach Minderheitsgesellschafter.7.Unter der Geschäftsadresse der EUROFACTOR AG, Bajuwarenring 3, 82041 Oberhaching, Deutschland, können kostenlos vollständige Auskünfte über oben genannte Modalitäten eingeholt werden.Veränderungen
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