Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 13211
Firma: PET Net Solutions GmbH
Sitz: Erlangen
Löschungen
HRB 13211: PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Henkestr. 91, 91052 Erlangen. Die L...
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HRB 13211: PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Henkestr. 91, 91052 Erlangen. Ist n...
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HRB 13211: PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Wetterkreuz 21, 91058 Erlangen. Geä...
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HRB 13211: PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Wetterkreuz 21, 91058 Erlangen. Aus...
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HRB 13211:PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Wetterkreuz 21, 91058 Erlangen.Ausge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.11.2011 12:00:00
PET Net Solutions GmbH, Erlangen, Wetterkreuz 21, 91058 Erlangen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2011. Geschäftsanschrift: Wetterkreuz 21, 91058 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: der Vertrieb von radiopharmazeutischen Arzneimitteln, der Vertrieb und Verleih von Geräten zur Herstellung von Radionukliden, die Zulassung von neuen radiopharmazeutischen Arzneimitteln, die Beratung auf dem Gebiet der Zulassung von neuen radiopharmazeutischen Arzneimitteln und der Zulassung von neuen Betriebsstätten zur Herstellung von radiopharmazeutischen Arzneimitteln sowie der Betrieb und die Planung von Einrichtungen zur Herstellung von radiopharmazeutischen Arzneimitteln. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hebel, Robert Dipl.-Phys., Erlangen, *XX.XX.XXXX; Peters, Helmut, Langensendelbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PET Net Solutions AG mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 11570). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hebel, Robert Dipl.-Phys. aus Erlangen,
Peters, Helmut aus Langensendelbach