Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 12902
Firma: Fitness World TagUndNacht GmbH
Sitz: Lindau (Bodensee)
Adresse: von-Behring-Straße 1, 88131 Lindau (Bodensee)
Veränderungen
HRB 12902: Fitness World TagUndNacht GmbH, Lindau (Bodensee), von-Behring-Straße...
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HRB 12902: Fitness World TagUndNacht GmbH, Lindau (Bodensee), von-Behring-Straße...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.08.2015 02:04:00
HRB 12902:Fitness World TagUndNacht GmbH, Lindau (Bodensee), von-Behring-Straße 1, 88131 Lindau (Bodensee).Die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger hat am 29.07.2015 einen Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Fitness World 24 Limited mit dem Sitz in England, London W1F 8GQ, Waverley House, 7-12 Noel Street / Großbritannien (Companies House of Cardiff Nr. 05856822) als übertragende Gesellschaft eingereicht. Bei der Fitness World 24 Limited handelt es sich um eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der § 122 a ff. deutsches UmwG, Reg. 1 ff. Companies Cross - Border Merger Regulations 2007. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Fitness World 24 Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House, 7- 12 Noel Street, London W1F 8GQ, übertragende Gesellschaft und die Fitness World TagUndNacht GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 88131 Lindau (Bodensee), von-Behring-Str. 1, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Register des Companies House of Cardiff unter der Registernummer 05856822. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) unter HRB 12902. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Fitness World TagUndNacht GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fitness World TagundNacht GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fitness World TagUndNacht GmbH nach § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Fitness World TagUndNacht GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fitness World TagUndNacht GmbH unter deren Geschäftsanschrift 88131 Lindau, von-Behring-Str. 1 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Fitness World TagUndNacht GmbH gefordert werden muss. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen Fitness World 24 Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 ("CCBMR 2007") i.V.m § 122 a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Fitness World 24 Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Fitness World TagUndNacht GmbH nach § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Fitness World TagUndNacht GmbH gemäß § 122 a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Fitness World TagUndNacht GmbH unter deren Geschäftsanschrift 88131 Lindau, von-Behring-Str. 1 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Fitness World TagUndNacht GmbH gefordert werden muss. Den Gläubigern der Fitness World TagUndNacht GmbH und der Fitness World 24 Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 88131 Lindau, von-Behring-Str. 1 ( 122d Nr. 4 UmwG) erteilt.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 12902:Fitness World TagUndNacht GmbH, Lindau (Bodensee), von-Behring-Straße ...
Neueintragungen
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