Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 128727
Firma: Edwards Lifesciences Services GmbH
Sitz: Unterschleißheim
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HRB 128727: Edwards Lifesciences Services GmbH, Unterschleißheim, Landkreis Münc...
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Edwards Lifesciences Services GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Edisons...
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Edwards Lifesciences Services GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Edisons...
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Veröffentlichung vom 28.09.2011 12:00:00
Edwards Lifesciences Holding Germany GmbH, Unterschleißheim, Landkreis München, Edisonstrasse 6, 85716 Unterschleißheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Edwards Lifesciences Services GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb von medizintechnischen Produkten (Geräte, medizinische Verbrauchsmaterialien und Implantate), Erbringung von Dienstleistungen und Organisation klinischer Prüfungen, sowie Erbringung von Serviceleistungen für verbundene Unternehmen, wie z.B. die Planung und Organisation GCP- (Good Clinical Practice) und GMP- (Good Manufacturing Practice) gerechter klinischer Studien, regulatorische Angelegenheiten, der technische Support für Produkte, die innerhalb Europas vertrieben werden, sowie alle Geschäfte, die für den Gegenstand des Unternehmens notwendig oder förderlich sind. Bestellt: Geschäftsführer: Fellner, Dieter, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Madjno, Robert, München, *XX.XX.XXXX. Die Edwards Lifesciences Germany GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 129002) und die Edwards Lifesciences Services GmbH mit dem Sitz in Unerschleißheim (Amtsgericht München HRB 145137) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Madjno, Robert aus München,
Fellner, Dieter aus UnterschleißheimVeränderungen
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