Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 12838
Firma: Advanced Photonics Technologies AG
Sitz: Bruckmühl
Adresse: Bruckmühler Str. 27, 83052 Bruckmühl
Löschungen von Amts wegen
HRB 12838:Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl, Bruckmühler Str. 27, 83...
Vorgänge ohne Eintragung
Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl, Bruckmühler Str. 27, 83052 Bruckm...
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Vorgänge ohne Eintragung
Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl (Bruckmühler Str. 27, 83052 Bruckm...
Vorgänge ohne Eintragung
Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl (Bruckmühler Str. 27, 83052 Bruckm...
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Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl (Bruckmühler Str. 27, 83047 Bruckm...
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Veröffentlichung vom 04.08.2005 10:41:00
Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl (Bruckmühler Str. 27, 83047 Bruckmühl). Die Hauptversammlung vom 21.07.2005 hat die Änderung des Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 Abs. 3(Genehmigtes Kapital 2004) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 21.07.2005 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals (2000), die Änderung des § 4 Abs. 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung und die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals (2005) und die Ergänzung der Satzung um § 4 Abs. 6 beschlossen. Der Vorstand ist durch Satzung vom 21.07.2005 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.06.2009 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.200.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2004). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2005 um 427.405,00 EUR bedingt erhöht (geändertes Bedingtes kapital 2000/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2005 um 412.595,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital (2005/I)). Das Bedingte Kapital dient zur Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der HV vom 21.07.2005 gewährt wurden. Nicht eingetragen: Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Arbeitnehmern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen und den Mitgliedern der Geschäftsführungen (Vertretungsorganen) verbundener Unternehmen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Bezugsrechte auf bis zu 412.595 (in Worten: vierhundertzwölftausendfünfhundertfünfundneunzig) Inhaberaktien der Gesellschaft auf der Grundlage eines gemäß den nachfolgenden Vorgaben auszugestaltenden Aktienoptionsplans 2005 bis zum 30. Juni 2010 mit einer Laufzeit von bis zu sieben Jahren ab dem Tag der Ausgabe zu gewähren. Die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Aktienoptionsplans obliegt dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen optionsberechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Aktienoptionen nur von den Optionsberechtigten ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des vorstehend zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, des vorhandenen bzw. zukünftig zu schaffenden genehmigten Kapitals, oder durch Ausnutzung aufgrund zukünftig beschlossener Ermächtigungen erworbener eigener Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen der Gesellschaft sind: die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft; die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen in- und ausländischen Unternehmen; Arbeitnehmer der Gesellschaft; Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen in- und ausländischen Unternehmen. Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Anzahl der an die Berechtigten jeweils zu gewährenden Aktienoptionen. Für die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft trifft der Aufsichtsrat diese Bestimmungen. Eine mehrfache Gewährung von Aktienoptionen aufgrund der Zugehörigkeit eines Bezugsberechtigten zu mehreren bezugsberechtigten Gruppen ist ausgeschlossen. Das Gesamtvolumen der Optionsrechte ist wie folgt auf die Bezugsberechtigten zu verteilen: 150.000 Stück auf den Vorstand der Gesellschaft; 50.000 Stück auf die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen in- und ausländischen Unternehmen; 212.595 Stück auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener in- und ausländischer Unternehmen. Der Vorstand der Gesellschaft kann für die Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie für Geschäftsführung und Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen bzw. der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann für den Vorstand der Gesellschaft in besonderen Fällen (z.B. vorzeitige Beendigung von Anstellungsverträgen, Verkauf der Anteile eines verbundenen Unternehmens, Verschmelzung) für die betroffenen Personen die Ausübbarkeit von Optionsrechten und die Einzelheiten der Ausübung von Optionsrechten durch die betroffenen Personen regeln bzw. noch nicht ausübbare Optionsrechte für ausübbar erklären. Eine Ausübung der Optionsrechte ist jedoch nur möglich, soweit nach Zuteilung der Optionsrechte die Mindestwartefrist erfüllt ist und das Erfolgsziel erreicht wurde. Optionsrechte, die aufgrund von Beschränkungen der Ausübbarkeit oder Ablauf der Ausübungsfrist nicht mehr ausgeübt werden können, verfallen entschädigungslos. Derartige Optionsrechte können während der Laufzeit des Aktienoptionsprogramms 2005 erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben werden. Die Optionsrechte werden unentgeltlich zugeteilt. Der Ausübungspreis entspricht dem Durchschnitt (arithmetisches Mittel) der im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurse der Aktie der Advanced Photonics Technologies AG, die während der 10 Handelstage, die dem jeweiligen Tag der Beschlussfassung (Beschlussfassung des Aufsichtsrats bei Ausgabe an den Vorstand und Beschlussfassung des Vorstands bei Ausgabe an Arbeitnehmer) über die Ausgabe der Aktienoptionen vorausgehen, festgestellt wurden, mindestens aber dem auf eine Aktie der Advanced Photonics Technologies AG entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals. Die Optionsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der Kurs der Aktie der Advanced Photonics Technologies AG seit dem jeweiligen Ausgabetag der Optionsrechte um durchschnittlich 15 % je abgelaufenem Jahr seit dem Ausgabetag angestiegen ist. Ob dieses Erfolgsziel erreicht ist, wird durch Gegenüberstellung des Ausübungspreises und dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie, der während der 10 Handelstage, die dem Tag der Ausübung vorausgehen, im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutsche Börse AG (oder einem funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellt wird, ermittelt. Die Aktienoptionen können nur während eines Zeitraums von sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres an die Bezugsberechtigten ausgegeben werden. Im Geschäftsjahr 2005 können Aktienoptionen zudem während eines Zeitraums von sechs Wochen nach Veröffentlichung des Halbjahresberichts ausgegeben werden. Die Aktienoptionen dürfen erst nach Ablauf einer Wartefrist von 2 Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Ausgabetag ist nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Aktienoptionsplans 2005 der Tag, an dem den Bezugsberechtigten die Aktienoptionen zugeteilt wurden. Die Aktienoptionen können in den folgenden 5 Jahren nach Ablauf der Wartefrist ausgeübt werden und zwar jeweils nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Veröffentlichung des dritten Quartalsberichts und drei Wochen nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ("Ausübungsfenster“). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats Ausübungssperren beschließen. Die Ausübung der Optionsrechte ist im Übrigen ab dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von jungen Aktien oder Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten im Bundesanzeiger veröffentlicht, bis zu dem Tag der Bezugsfrist, an dem die alten bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft erstmals an der Wertpapierbörse Frankfurt a.M. "ex Bezugsrecht“ notiert werden, ausgeschlossen ("Sperrfrist“). Ist ein Ausübungsfenster von der Sperrfrist betroffen, verlängert sich das jeweilige Ausübungsfenster um die Tage der Sperrfrist. Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigten Personen selbst ausgeübt werden. Eine Verfügung über Aktienoptionen ist ausgeschlossen. Die Aktienoptionen sind vererblich. Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen für den Todesfall und Fälle der Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung der berechtigten Personen vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2005 – einschließlich der Optionsbedingungen – mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die berechtigten Personen festzulegen; für die Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft trifft der Aufsichtsrat die entsprechenden Bestimmungen. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Aktienoptionsbedingungen anzupassen, falls sich die bisherigen Regelungen angesichts tatsächlicher und/oder rechtlicher Änderungen als nicht mehr durchführbar erweisen. Diese neuen Regelungen müssen dem Zweck der bisherigen Regelungen in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen.Veränderungen
Advanced Photonics Technologies AG, Bruckmühl (Bruckmühler Str. 27, 83047 Bruckm...
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