Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 128326
Firma: Wellington Partners Verwaltungs GmbH
Sitz: München
Adresse: Türkenstr. 5, 80333 München
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HRB 128326: Wellington Partners Verwaltungs GmbH, München, Theresienstr. 6, 8033...
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Wellington Partners Verwaltungs GmbH, München, Theresienstr. 6, 80333 München. A...
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Wellington Partners Verwaltungs GmbH, München, Theresienstr. 6, 80333 München.Di...
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Veröffentlichung vom 05.04.2006 13:11:00
Wellington Partners Verwaltungs GmbH, München (Theresienstr. 6, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.150,00 EUR auf 50.150,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 13 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Die "Wellington Partners Venture Capital GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 127990) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Bestellt: Geschäftsführer: Böhnke, Frank, München, *XX.XX.XXXX; Dienst, Rolf Christof, Icking, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Keller, Harald, Obing, *XX.XX.XXXX; Mannheimer, Ernst, München, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger. Die Gesellschafter leisten auf ihre Stammeinlagen in Höhe von 12.600,00 und 12.550,00 eine Sacheinlage, indem sie jeweils ihren Geschäftsanteil im Nennbetrag von 50.050,00 und 49.950,00 an der "Wellington Partners Venture Capital GmbH" mit dem Sitz in München (AG München HRB 127990) zum Annahmewert von 51.000,95 und 50.899,26 EUR in die Gesellschaft einbringen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böhnke, Frank aus München,
Dienst, Rolf Christof aus Icking,
Keller, Harald aus Obing,
Mannheimer, Ernst aus München