Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 125736
Firma: Advanced Film GmbH
Sitz: München
Löschungen
HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Maximilianstr. 54, 80538 München. Die V...
Berichtigungen
HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Maximilianstr. 54, 80538 München. Von A...
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HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München. Ausges...
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HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München. Geände...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.11.2016 02:01:00
HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München. Die Gesellschaft hat am 28.10.2016 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Global Eagle Entertainment B.V. mit dem Sitz in Schiphol / Kamer van Koophandel Nr. 62187414 () eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft sind in §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG geregelt. Entsprechend muss den Gläubigern der Advanced Film GmbH Sicherheit geleistet werden, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister nach §§ 122 a Abs. 2,19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Gemäß §§ 122 a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 2 UmwG soll dieses Recht den Gläubigern jedoch nur zustehen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung bei der Advanced Film GmbH gem. §§ 122 a bs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 auf dieses Recht hinzuweisen. Gem. §§ 122 a Abs. 2, 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für den Anspruch des Gläubigers Sicherheit zu verlangen ist es irrelevant, ob der Anspruch des Gläubigers vertraglich oder gesetzlich ist. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung kann nur von Gläubigern verlangt werden, deren Anspruch obligatorisch ist. § 22 UmwG umfasst keine dinglichen Ansprüche, da der Gegenstand des Anspruchs bereits Sicherheit gewährt. Der Anspruch des Gläubigers muss einen Vermögenswert darstellen. Dabei muss der gesicherte Anspruch nicht auf Geld lauten. Aus einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen besteht ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden niederländischen Gesellschaft sind in Artikel 316 von Buch 2 des niederländischen Geetzbuches (Burgerlijk Wetboek) geregelt. Entsprechend sind die Gläubiger der Global Eagle Entertainment B.V. berechtigt, innerhalb von einem Monat nach der Veröffentlichung der Einreichung des Verschmelzungsplanes beim niederländischen Handelsregister, im niederländischen Amtsblatt (Staatscourant) und den Tageszeitungen zu widersprechen. Der Widerspruch muss beim Landgericht von Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) Parnassusweg 220, 1076 AV Amsterdam, Niederlande, schriftlich eingereicht werden. Eine Beschreibung des Anspruchs ist so erforderlich, dass dieser ohne weitere Ermittlungen identifiziert werden kann. Wenn ein Widerspruch eingereicht wird, müssen die zu verschmelzenden Gesellschaften für den Anspruch Sicherheit leisten oder die Zahlung anderweitig garantieren, falls nicht die Forderung jedes Gläubigers bereits ausreichend besichert ist oder wenn die finanzielle Lage der übernehmenden Advanced Film GmbH nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Forderung bietet als die finanzielle Lage der übertragenden Global Eagle Entertainment B.V. vor der Verschmelzung. Sämtliche Ansprüche sind unmittelbar geltend zu machen gegenüber: Advanced Film GmbH, Schellingstr. 35, 80799 München. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung von den Gläubigern der übernehmenden Advanced Film GmbH spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Gläubigerrechte der übernehmenden deutschen Advanced Film GmbH und der übertragenden Global Eagle Entertainment B.V. können unter folgender Anschrift eingeholt werden: Advanced Film GmbH,Schellingstr. 35, 80799 MünchenVeränderungen
HRB 125736: Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München. Bestel...
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HRB 125736:Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München.Die Gese...
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HRB 125736:Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München.Ausgesch...
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Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München. Ausgeschieden: Ges...
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Advanced Film GmbH, München, Schellingstr. 35, 80799 München.Geschäftsanschrift:...
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Advanced Film GmbH, München (Schellingstr. 35, 80799 München). Bestellt: Geschäf...
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Advanced Film GmbH, München (Schellingstr. 35, 80799 München). Die Gesellschafte...
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Advanced Film GmbH, München (Schellingstr. 35, 80´799 München). Geändert, nun: G...