Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 1257
Firma: RSF Elektronik GmbH
Sitz: Traunreut
Veränderungen
RSF Elektronik GmbH, Traunreut, Dr. -Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut...
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RSF Elektronik GmbH, Traunreut, Dr. -Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.06.2011 12:00:00
RSF Elektronik GmbH, Traunreut, Dr. -Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut. Beim Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein wurde ein Verschmelzungsplan vom 07.06.2011 eingereicht. Danach ist beabsichtigt, die RSF Elektronik GmbH (GmbH deutschen Rechts), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 1257, grenzüberschreitend auf die RSF Elektronik Ges.m.b.H. (GmbH österreichischen Rechts) mit Sitz in Tarsdorf, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Ried im Innkreis unter FN 101961 v, als übernehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme zu verschmelzen.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten- soweit diese nicht Befriedigung verlangen können - wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register am Sitz der deutschen Gesellschaft bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Daneben besteht darüber hinaus für Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ein Anspruch auf Sicherheitsleistung bereits vor Wirksamwerden der Verschmelzung, soweit diese nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus dem anzuwendenden Vorschriften des österreichischen Rechts, insbesondere aus § 3 Abs. 2 EU-VerschG, § 96 GmbHG, § 226 AktG. Den Gläubigern ist danach, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Vollständige und kostenfreie Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte derGläubiger und Gesellschafter können unter folgender Adresse einholt werden: RSF Elektronik GmbH, Dr. -Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut.Veränderungen
RSF Elektronik GmbH, Traunreut (Dr. -Johannes-Heidenhain-Str. 5, 83301 Traunreut...