Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRB 12505
Firma: F.E.E. GmbH
Sitz: Ipsheim
Löschungen von Amts wegen
HRB 12505: F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Die Gesellschaft ...
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HRB 12505: F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Das Insolvenzverf...
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F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Über das Vermögen der Gesell...
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F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Bestellt: Geschäftsführer: B...
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F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Die Gesellschafterversammlun...
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F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Die F. E. E. Europe Limited ...
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F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim. Die Gesellschafterversammlun...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.09.2010 22:00:00
F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim.Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan vom 08. September 2010 betreffend die Verschmelzung der F.E.E. Europe Limited mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05746779, als übertragende Gesellschaft auf die F.E.E. GmbH mit Sitz in Ipsheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth HRB 12505, als übenehmende Gesellschaft, zum Handelsregister eingereicht wurde. Auf die Verschmelzung finden § 122a ff. UmwG sowie Reg. 6 ff. Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) Anwendung.IAn der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die o.g. Gesellschaften beteiligt ( 122d Satz 2 Nr.2,3 UrnwG).Den Gläubigem und Minderheitengeselischaftem der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der F.E.E: Europe Limited auf die F.E.E. GmbH die folgenden Rechte zu ( 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):- Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (F.E.E. GmbH) können gern. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Fürth ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der F.E.E. GmbH unter deren Geschäftsanschrift 91472 Ipsheim, Marktplatz 12 geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und, vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen s.g. obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfruis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.- Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (F.E.E. Europe Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchfiihrung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.- Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei der vorliegenden Verschmelzung hundertprozentiger Schwestergeseilschaften gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten flur die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können bei der F.E.E. GmbH unter der o.g. Anschrift kostenlos angefordert werden.Neueintragungen
F.E.E. GmbH, Ipsheim, Marktplatz 12, 91472 Ipsheim.Gesellschaft mit beschränkter...