Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coburg zum Aktenzeichen HRB 1228
Firma: Werkstätten St. Joseph gemeinnützige GmbH
Sitz: Burgkunstadt
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HRB 1228: Werkstätten St. Joseph gemeinnützige GmbH, Burgkunstadt, Am Gutshof 14...
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Werkstätten St. Joseph gemeinnützige GmbH, Burgkunstadt, Am Gutshof 14, 96224 Bu...
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Veröffentlichung vom 01.12.2008 12:00:00
WERKSTÄTTEN ST. JOSEPH Gemeinnützige GmbH, Burgkunstadt, Am Gutshof 14, 96224 Burgkunstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 15,40 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: §§ 1(Firma); 2 (Gegenstand des Unternehmens); 6 (Stammkapital) sowie 8 (Geschäftsführung - Vertretung). Firma geändert, nun: Neue Firma: Werkstätten St. Joseph gemeinnützige GmbH. Nun eingetragen: Geschäftsanschrift: Am Gutshof 14, 96224 Burgkunstadt. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist es: - Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Insbesondere gilt dies für Werkstätten für behinderte Menschen gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs - Neuntes Buch, der Werkstättenverordnung und weiterer rechtlicher Vorgaben. - Zwischenmenschliche Kontakte der begleiteten Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre gesellschaftliche Integration zu unterstützen. - Neue Entwicklungen im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu erkennen und zeitgerechte Formen des Begleitens fortzuentwickeln. Dies geschieht aus der Verantwortung des sozial-caritativen Dienstes und als eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche. Die Gesellschaft dient damit dem Sendungsauftrag der katholischen Kirche. Neues Stammkapital: 25.580,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführung kann für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften von den Beschränkungen des § 181 BGB durch jeweiligen Beschluss der Gesellschafterversammlung befreit werden.