Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 121738
Firma: HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH
Sitz: Au/Hallertau
Veränderungen
HRB 121738: HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Fre...
Veränderungen
HRB 121738: HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Fre...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 06.08.2019 02:04:00
HRB 121738: HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Freising, Dr.-Stiegler-Str. 5, 84072 Au/Hallertau. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Überprüfung und Ortung von Gas- und Wasserleitungen, Reparatur und Sanierung von Rohrnetzen sowie Überprüfung von Hausinstallationen hinsichtlich Gas- und Wasserleitungen; Betrieb eines Baugeschäfts insbesondere des Wasser- und Gasleitungsbaus im Straßenbereich, Kanalbau, Straßenbau, Bau von Stahlbetonbauwerken, Sanierung von Schächten und Betonbauwerken im Tiefbau und gleichartige Tätigkeiten; Ausführung des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Kampfmittelerkundung und -beratung") auf die HRS Kampfmittelerkundungs- und -beratungs GmbH mit dem Sitz in Au/Hallertau (Amtsgericht München HRB 250595) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
HRB 121738: HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Fre...
Veränderungen
HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Freising, Dr.-S...
Veränderungen
HRS Ingenieur- und Rohrleitungsbau GmbH, Au/Hallertau, Landkreis Freising (Dr.-S...