Veröffentlichungen vom Amtsgericht Würzburg zum Aktenzeichen HRB 12124
Firma: RENOEKO Solutions GmbH
Sitz: Kreuzwertheim
Adresse: Erlenstraße 3, 97892 Kreuzwertheim
Veränderungen
HRB 12124: RENOEKO Solutions GmbH, Kreuzwertheim, Erlenstraße 3, 97892 Kreuzwert...
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HRB 12124: RENOEKO Solutions GmbH, Kreuzwertheim, Erlenstraße 3, 97892 Kreuzwert...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.12.2013 12:00:00
RENOEKO Solutions GmbH, Kreuzwertheim, Erlenstraße 3, 97892 Kreuzwertheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma (bisher Brennholz-Partner Energie GmbH), Sitz (bisher Oberursel (Taunus), Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 10178 ) und Gegenstand. Geschäftsanschrift: Erlenstraße 3, 97892 Kreuzwertheim. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit regenerativen Holzbrennstoffen, Feuerstätten für feste Brennstoffe, Herstellung von Brenn- und Kaminholz, sowie Handel und Vermittlung von Waren, Leistungen und Dienstleistungen sowie Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, technischen Geräten und Systemen im Bereich von Heizungstechnik und Brennstofftechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Braun, Michael, Oberursel (Taunus), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Dryoeko Technologie GmbH mit dem Sitz in Oberursel (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 10964) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Braun, Michael aus Oberursel (Taunus)