Veröffentlichungen vom Amtsgericht Memmingen zum Aktenzeichen HRB 11773
Firma: MENGELE Agrartechnik AG
Sitz: Waldstetten
Löschungen
MENGELE Agrartechnik AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten. D...
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MENGELE Agrartechnik AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten.Au...
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MENGELE Agrartechnik AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten.Au...
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MENGELE Agrartechnik AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten.Be...
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MENGELE Agrartechnik AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten.Di...
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Bohnacker AG, Waldstetten, Industriestraße 8-10, 89367 Waldstetten.Die Hauptvers...
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Bohnacker AG, Waldstetten (Industriestr. 10, 89367 Waldstetten). Bestellt: Vorst...
Vorgänge ohne Eintragung
Bohnacker AG, Waldstetten (Industriestr. 10, 89367 Waldstetten). Beim Amtsgerich...
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Bohnacker AG, Waldstetten (Industriestr. 10, 89367 Waldstetten). Bestellt: Vorst...
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Veröffentlichung vom 06.09.2007 14:35:00
Bohnacker AG, Waldstetten (Industriestr. 10, 89367 Waldstetten). Die Hauptversammlung vom 30.08.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Bau und Handel mit agrartechnischen Maschinen und Fahrzeugen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 24.08.2007 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 30.08.2007 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.08.2007 Teile ihres Vermögens (Teilbetrieb GWF Mengele Werkzeugmaschinen, Standort Waldstetten) auf die neu gegründete GWF Mengele GmbH mit dem Sitz in Waldstetten (Amtsgericht Memmingen HRB 13159) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.