Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 1168
Firma: Metallbau Walter GmbH Schlosserei
Sitz: Bruckmühl
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HRB 1168: Metallbau Walter GmbH, Bruckmühl, Pettenkoferstr. 7, 83052 Bruckmühl. ...
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HRB 1168: Metallbau Walter GmbH, Bruckmühl, Pettenkoferstr. 7, 83052 Bruckmühl. ...
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HRB 1168:Metallbau Walter GmbH, Bruckmühl, Sonnenwiechser Str. 68, 83052 Bruckmü...
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HRB 1168:Metallbau Walter GmbH, Bruckmühl, Sonnenwiechser Str. 68, 83052 Bruckmü...
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Veröffentlichung vom 08.04.2014 02:04:00
HRB 1168:Metallbau Walter GmbH Schlosserei, Bruckmühl, Sonnenwiechser Str. 68, 83052 Bruckmühl.Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Metallbau Walter GmbH Spenglerei mit dem Sitz in Bruckmühl ( Amtsgericht Traunstein HRB 14810) und die Änderung der §§ 1 S.1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Metallbau Walter GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Sonnenwiechser Str. 68, 83052 Bruckmühl. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Walter, Ralph, Bruckmühl, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Metallbau Walter GmbH Spenglerei mit dem Sitz in Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein HRB 14810) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.01.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Walter, Ralph aus Bruckmühl