Veröffentlichungen vom Amtsgericht Straubing zum Aktenzeichen HRB 11495
Firma: Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH
Sitz: Mitterfels
Veränderungen
HRB 11495: Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH, Mitterfels, Unterhartberg 2, 9...
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HRB 11495: Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH, Mitterfels, Unterhartberg 2, 9...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.12.2009 12:00:00
Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH, Mitterfels, Unterhartberg 2, 94360 Mitterfels.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2009. Geschäftsanschrift: Unterhartberg 2, 94360 Mitterfels. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Fahnbahnmarkierungen, Markierung von Parkplätzen, Fabriken und Lagerhallen, Baustellenmarkerungen, Demarkierungen und Radwegbeschichtung in folgenden Verfahren: Thermoplastik. Kaltplastik. Agglomerate, Kaltspritztechnik, Farbe und Folien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eidenschink, Maximilian, Landshut, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Karl Sieber Fahrbahnmarkierungen e.K. mit dem Sitz in Falkenfels (Amtsgericht Straubing HRA 2072) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eidenschink, Maximilian aus Landshut