Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 11330
Firma: IGM Holding AG
Sitz: Rettenbach am Auerberg
Löschungen
HRB 11330:IGM Holding AG, Rettenbach am Auerberg, Oberlöchlers 10, 87675 Rettenb...
Veränderungen
IGM Holding AG, Rettenbach am Auerberg, Oberlöchlers 10, 87675 Rettenbach am Aue...
Veränderungen
IGM Holding AG, Rettenbach am Auerberg, Oberlöchlers 10, 87675 Rettenbach am Aue...
Vorgänge ohne Eintragung
IGM Holding AG, Rettenbach am Auerberg, Oberlöchlers 10, 87675 Rettenbach am Aue...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.12.2011 12:00:00
IGM Holding AG, Rettenbach am Auerberg, Oberlöchlers 10, 87675 Rettenbach am Auerberg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.10.2011. Geschäftsanschrift: Oberlöchlers 10, 87675 Rettenbach am Auerberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von und/oder der Handel mit Glaswaren und anderen Verpackungsmaterialien sowie Beteiligung an Unternehmen, die einen solchen Unternehmensgegenstand besitzen sowie die Ausübung von Holdingfunktionen für solche Unternehmen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Jäckle, Christoph, Kaufbeuren-Neugablonz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der IGM Holding GmbH mit dem Sitz in Rettenbach am Auerberg (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 11161). Der Vorstand ist durch Satzung vom 24.10.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21.12.2016 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.