Veröffentlichungen vom Amtsgericht Traunstein zum Aktenzeichen HRB 1116
Firma: Stiftung "Gesundheitswelt Chiemgau" Bad Endorf GmbH
Sitz: Bad Endorf
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HRB 1116: Stiftung Markt Bad Endorf GmbH, Bad Endorf, Bahnhofstr. 6, 83093 Bad E...
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Berichtigungen
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HRB 1116: Stiftung "Gesundheitswelt Chiemgau" Bad Endorf GmbH, Bad Endorf, Bahnh...
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HRB 1116:Stiftung "Gesundheitswelt Chiemgau" Bad Endorf GmbH, Bad Endorf, Bahnho...
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Veröffentlichung vom 07.01.2010 12:00:00
Stiftung "Gesundheitswelt Chiemgau" Bad Endorf GmbH, Bad Endorf, Bahnhofstr. 6, 83093 Bad Endorf.Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO die ideelle und finanzielle Unterstützung von -öffentlicher Gesundheitspflege -Bildung und Erziehung -Kunst und Kultur -Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz -Heimatpflege. Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Förderung -der gemeinnützigen Simssee Klinik GmbH in Bad Endorf, vor allem durch die Nutzungsüber- lassung von Sachanlagen und Finanzmitteln; -von Ausstellungen, Veranstaltungen oder Vorträgen und sonstigen Maßnahmen, die von der Marktgemeinde Bad Endorf im Rahmen der Förderzwecke gem. § 2 Abs. 1 durchgeführt werden. Daneben kann die Gesellschaft ihre satzungsmäßigen Förderzwecke gem. § 2 Abs. 1 auch selbst durch die entsprechende Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Veranstaltungen oder Vorträgen und sonstigen Maßnahmen unmittelbar verwirklichen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft besteht nicht und wird auch durch wiederholte Leistung nicht begründet. Für alle Maßnahmen der Organe der Gesellschaft gelten die Bestimmungen der Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung -GO) und §§ 53 und 54 Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz -HGrG) entsprechend.Veränderungen
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