Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRB 108421
Firma: Zuken GmbH
Sitz: Hallbergmoos
Veränderungen
HRB 108421: Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 853...
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HRB 108421: Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 853...
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Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergm...
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Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergm...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.02.2012 12:00:00
Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos. Die Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos hat am 27.01.2012 beim Amtsgericht München den Verschmelzungsplan eingereicht. An der Verschmelzung beteiligt sinda) als übertragende Gesellschaft die Zuken B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet nach niederländischem Recht, mit Sitz in Eindhoven, Niederlande;b) als aufnehmende Gesellschaft die Zuken GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hallbergmoos, Landkreis Freising.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister (Kamer van Koophandel) für Limburg, Niederlande, unter der Dossiernummer 17058663.Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 108421.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte vonMinderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um dieVerschmelzung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschafthandelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Einzige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist die aufnehmendeGesellschaft.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Zuken GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Zuken GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Zuken GmbH nach § 125a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Zuken GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Zuken GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Zuken GmbH gefordert werden muss.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden niederländischen Zuken B.V. ergeben sich aus den Art. 2:333e Abs. 1c und 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuches (BurgerIijk Wetboek).Nach Art. 2:316 Abs. 1 und Abs. 2 des niederländischen Zivilgesetzbuches (BurgerIijk Wetboek) können Gläubiger Sicherheiten für die Erfüllung ihrer Forderungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Gläubiger bereits angemessen gesichert ist oder wenn die finanzielle Situation der Aufnehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Gewährung von Sicherheiten für die Erfüllung der Forderung bedeutet. Bis einen Monat nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans und dessen Hinterlegung können die Gläubiger durch entsprechenden Antrag bei Gericht (zuständig ist das Gericht in dem Bezirk, in dem sich der Satzungssitz der Ubertragenden Gesellschaft befindet) Widerspruch gegen den Verschmelzungsplan erheben, wobei die Sicherheit zu bezeichnen ist, die der Gläubiger verlangt.Nach Art. 2:333e Abs. 1 lit. c des niederländischen Zivilgesetzbuches (BurgerIijk Wetboek) ist in der Bekanntmachung im Niederländischen Staatsanzeiger (Staatscourant) auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften hinzuweisen. Außerdem ist eine Adresse anzugeben, unter der Informationen über die Gläubigerrechte kostenlos erlangt werden können.Unter der Geschäftsanschrift der Zuken GmbH (Am Söldnermoos 17, 85399Hallbergmoos) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für dieAusübung der Recht, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenloseingeholt werden. Die Verschmelzung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der § 122a ff deutsches UmwG sowie den Art. 2.309 bis 2:3331 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).mit dem sitz in als Übertragerin mit der Gesellschaft als Übernehmerin über die Grenzenverschmolzen werden soll. mit dem Sitz in Die Modalitäten für dei Ausübung der REchte der Gläubiger .... Vollständige kostenlose Auskünfte über diese Modalitäten können beid er Übernehmerin unter o.g. Anschrift eingeholt werden. / eingereicht.Veränderungen
Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergm...
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Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergm...
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Zuken GmbH, Hallbergmoos, Landkreis Freising (Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergm...
Gefundene Marken zu: Zuken Gmbh | ||||||
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Aktenzeichen | Zustand | Art | Wiedergabe | Eintragungsdatum | Inhaber | Vertreter |
DE1176944 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | CIM-TEAM | 27.05.1991 | Zuken E3 GmbH, 89079 Ulm, DE | Patentanwälte Bregenzer und Reule Partnerschaftsgesellschaft mbB, 76532 Baden-Baden, DE |
DE1183270 | Marke eingetragen | Wortmarke | PROMIS | 14.01.1992 | Zuken E3 GmbH, 89079 Ulm, DE | Patentanwälte Bregenzer und Reule Partnerschaftsgesellschaft mbB, 76532 Baden-Baden, DE |
DE300050291 | Marke eingetragen | Wort-Bildmarke | E3 | 07.04.2000 | Zuken E3 GmbH, 89079 Ulm, DE | Patentanwälte Bregenzer und Reule Partnerschaftsgesellschaft mbB, 76532 Baden-Baden, DE |
DE3020110653283 | Marke nicht eingetragen | Wortmarke | CADSTAR | Zuken GmbH, 85399 Hallbergmoos, DE | Wolf & Lutz, 76530 Baden-Baden, DE | |
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