Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 10712
Firma: dialoge SBL GmbH
Sitz: Lindau (Bodensee)
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HRB 10712: dialoge SBL GmbH, Lindau (Bodensee), Bahnhof 1 b, 88131 Lindau (Boden...
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HRB 10712: dialoge sprachinstitut GmbH, Lindau (Bodensee), Bahnhof 1 b, 88131 Li...
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HRB 10712: dialoge sprachinstitut GmbH, Lindau (Bodensee), Bahnhofsplatz 1b, 881...
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HRB 10712: dialoge sprachinstitut GmbH, Lindau (Bodensee), Bahnhofsplatz 1b, 881...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.07.2010 12:00:00
dialoge sprachinstitut GmbH, Lindau (Bodensee), Bahnhofsplatz 1b, 88131 Lindau (Bodensee).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2010. Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 1b, 88131 Lindau (Bodensee). Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Kursen und die Erteilung von Unterricht vorrangig für "Deutsch als Fremdsprache", sowie die Erbringung verschiedener damit in Verbindung stehender Dienstleistungen und dem Handel mit damit in Verbindung stehender Lehrmittel. Darüber hinaus besteht der Zweck der Gesellschaft in der Koordination von bzw. Teilnahme an - vorrangig über Drittmittel geförderten - Projekten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Erprobung von innovativen Lehrkonzepten, Lehrmedien oder damit im Zusammenhang stehender anderer Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gebhard, Frank, Lindau (Bodensee), *XX.XX.XXXX; Kleiner-Gebhard, Judith, Lindau (Bodensee), *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der dialoge sprachinstitut OHG mit dem Sitz in Lindau (Bodensee) (Amtsgericht Kempten HRA 9190). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gebhard, Frank aus Lindau (Bodensee),
Kleiner-Gebhard, Judith aus Lindau (Bodensee)