Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRB 10539
Firma: HOCHLAND SE
Sitz: Heimenkirch
Adresse: Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch
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HRB 10539: HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch. Ausge...
Vorgänge ohne Eintragung
HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch. Nicht eingetrage...
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HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch. Ausgeschieden: V...
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HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch. Bestellt: Vorsta...
Vorgänge ohne Eintragung
HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch.Beim Amtsgericht ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.01.2010 22:00:00
HOCHLAND SE, Heimenkirch, Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch.Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 27.04.2009, genehmigt am 16.07.2009. Geschäftsanschrift: Kemptener Str. 17, 88178 Heimenkirch. Gegenstand des Unternehmens: Die Leitung einer internationalen Unternehmensgruppe, die im Bereich der Herstellung von und des Handels mit Lebensmitteln sowie Verpackungsmaterial für Lebensmittel nebst den dazu gehörenden technischen Einrichtungen tätig ist, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die diese oder ähnliche Unternehmensgegenstände haben. Grundkapital: 100.100.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstandsvorsitzender: Christ, Ulrich, Heimenkirch, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Stahl, Peter, Lindenberg, *XX.XX.XXXX; Staub, Hubert, Lindenberg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der HOCHLAND AG mit dem Sitz in Heimenkirch (Amtsgericht Kempten HRB 6892). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Christ, Ulrich aus Heimenkirch,
Stahl, Peter aus Lindenberg,
Staub, Hubert aus Lindenberg