Veröffentlichungen vom Amtsgericht Regensburg zum Aktenzeichen HRB 10496
Firma: Bayerische Landeskraftwerke GmbH
Sitz: Nürnberg
Veränderungen
Bayerische Landeskraftwerke GmbH, Regensburg, Kavalleriestraße 2, 93053 Regensbu...
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Bayerische Landeskraftwerke GmbH, Regensburg, Kavalleriestraße 2, 93053 Regensbu...
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Veröffentlichung vom 12.07.2007 14:21:00
Bayerische Landeskraftwerke GmbH, Regensburg (Kavalleriestraße 2, 93053 Regensburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Staatsbetriebes "Bayerische Landeskraftwerke" aus dem Vermögen des Freistaates Bayern und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. berichtigter Unternehmensgegenstand: Das Betreiben, die Verwaltung und das Errichten von wasserwirtschaftllichen Anlagen, insbesondere Kraftwerken an Talsperren, Rückhaltebecken und Kanälen, die sich im Eigentum des Freistaates Bayern, der Bayerische Landeskraftwerke GmbH oder eines anderen öffentlichen Trägers befinden sowie alle damit zusammenhängenden oder sich daraus ergebenden Geschäfte, Tätigkeiten und Verpflichtungen. Die staatlichen Wasserspeicher dienen vorrangig wasserwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen. Wo ökologische und ökonomische Belange es jedoch erlauben, werden die Speicher bzw. deren Wasserabfluss auch zur Energieerzeugung genutzt. Die Wasserkraftanlagen nehmen hierbei die Funktion von Regelorganen und - instrumenten zur Steuerung des Betriebswasserabflusses wahr und nutzen im Nebeneffekt den Abfluss und die Stauhöhe zur Energiegewinnung. Die Energieerzeugung hat sich den wasserwirtschaftlichen Zielen, insbesondere Hochwasserschutz und Niedrigwasseraufhöhung unterzuordnen. Eine Optimierung des Kraftwerksbetriebes ist nur im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsbescheides der Wasserspeicher sowie der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Interessen des Talsperrenbetriebes zulässig. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.03.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2007 den Staatsbetrieb "Bayerische Landeskraftwerke" aus dem Vermögen des Freistaates Bayern übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
Bayerische Landeskraftwerke GmbH, Regensburg (Kavalleriestraße 2, 93053 Regensbu...