Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aschaffenburg zum Aktenzeichen HRB 10398
Firma: Steinert IT GmbH
Sitz: Eschau
Adresse: Unteraulenbach 22, 63863 Eschau
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HRB 10398: Steinert IT GmbH, Eschau, Unteraulenbach 22, 63863 Eschau. Zweigniede...
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HRB 10398:Steinert IT GmbH, Eschau, Unteraulenbach 22, 63863 Eschau.Vertretungsb...
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HRB 10398:Steinert IT GmbH, Eschau, Unteraulenbach 22, 63863 Eschau.Bestellt: Ge...
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HRB 10398:Steinert IT GmbH, Eschau, Unteraulenbach 22, 63863 Eschau.Die Gesellsc...
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Steinert IT GmbH, Eschau, Am Dillhof 9, 63863 Eschau. Geändert, nun: Geschäftsan...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.07.2008 22:00:00
Steinert IT GmbH, Eschau (Am Dillhof 9, 63863 Eschau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2008. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, die Planung und der Vertrieb von informationsverarbeitenden Systemen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steinert, Udo, Eschau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Steinert Infrastrukturservice e.K., mit dem Sitz in Eschau (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 4697). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Steinert, Udo aus Eschau