Veröffentlichungen vom Amtsgericht Regensburg zum Aktenzeichen HRB 10292
Firma: Hans Lobmeyer, Omnibus- und Mietautounternehmen, Inhaber Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH
Sitz: Roding
Veränderungen
Hans Lobmeyer, Omnibus- und Mietautounternehmen, Inhaber Rodinger Verkehrsbetrie...
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Hans Lobmeyer, Omnibus- und Mietautounternehmen, Inhaber Rodinger Verkehrsbetrie...
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Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH, Roding (Schulstraße 15, 93426 Roding). Die Gesel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.11.2006 10:19:00
Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH, Roding (Schulstraße 15, 93426 Roding). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2006. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Bau und Unterhaltung von Haltestelleninseln, Haltebuchten, Wendeschleifen, Wartehallen, Bussonderspuren, sonstige Verkehrs- und Parkeinrichtungen samt Errichtung von Parkhäusern und Tiefgaragen, die Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet Roding, sonstige Dienstleistungen zur Erfüllung von Aufgaben der Stadt Roding. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Janker, Manfred, Roding-Trasching, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des kommunalen Regiebetriebes "Verkehrsbetrieb/Parkdeck Roding", mit dem Sitz in Roding gemäß Ausgliederungserklärung vom 18.08.2006 aus dem Vermögen der Stadt Roding. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Janker, Manfred aus Roding-Trasching