Veröffentlichungen vom Amtsgericht Passau zum Aktenzeichen HRB 10250
Firma: Berger Beton SE
Sitz: Passau
Adresse: Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau
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HRB 10250: Berger Beton SE, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Aus...
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HRB 10250: Berger Beton SE, Passau, Äußere Spitalhofstraße 19, 94036 Passau. Bes...
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Berichtigungen
HRB 10250: Berger Beton SE, Passau, Äußere Spitalstraße 19, 94036 Passau. Von Am...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.12.2017 02:02:00
HRB 10250: Berger Beton SE, Passau, Äußere Spitalstraße 19, 94036 Passau. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 30.08.2017. Geschäftsanschrift: Äußere Spitalstraße 19, 94036 Passau. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Beton, insbesondere Transportbeton sowie der Handel mit Baustoffen aller Art und der gewerbliche Güternahverkehr. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Bestellt: Vorstand: Gessl, Erwin, Osterhofen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstands oder einem anderen Prokuristen: Gastinger, Martin, Hutthurm, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Berger Beton AG mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 10144). Der von der Gesellschaft am 12.08.1999 mit der Berger Holding GmbH mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 5219) als herrschender Gesellschaft geschlossene Ergebnisabführungsvertrag besteht nach Rechtsformwechsel von herrschender und beherrschter Gesellschaft fort, nach Formwechsel der herrschenden Gesellschaft firmiert diese nun unter Berger Holding SE mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau HRB 10245). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Gastinger, Martin aus Hutthurm,
Gessl, Erwin aus Osterhofen