Veröffentlichungen vom Amtsgericht Memmingen zum Aktenzeichen HRB 10097
Firma: Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH
Sitz: Bad Grönenbach/Thal
Adresse: Prestelstraße 1, 87730 Bad Grönenbach/Thal
Löschungen
HRB 10097: Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Bad Grönenbach/Thal, Prestelstr...
Veränderungen
HRB 10097: Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 ...
Veränderungen
HRB 10097:Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 M...
Veränderungen
Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 Memmingen. ...
Veränderungen
Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 Memmingen. ...
Veränderungen
Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 Memmingen. ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.10.2011 12:00:00
Schachtbau Memmingen Verwaltungsgesellschaft mbH, Memmingen, Alpenstr. 67, 87700 Memmingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR sowie eine weitere Erhöhung zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Schachtbau Memmingen GmbH + Co Anlagenbau KG mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRA 8912) um 25.600,00 EUR auf 51.200,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und 10 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Schachtbau Memmingen Anlagenbau GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von Bauvorhaben aller Art, die Übernahme von Wartungsverträgen sowie der Anlagenbau insbesondere in den Bereichen der Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung und der Abwasserentsorgung. Neues Stammkapital: 51.200,00 EUR. Die Schachtbau Memmingen GmbH + Co KG Anlagenbau mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRA 8912) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.