Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRA 99996
Firma: LBS Bayerische Landesbausparkasse
Sitz: München
Veränderungen
HRA 99996: LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münc...
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HRA 99996: LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münc...
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HRA 99996: LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münc...
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HRA 99996:LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münch...
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HRA 99996:LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münch...
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HRA 99996:LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münch...
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HRA 99996:LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 Münch...
Berichtigungen
LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 München. Person...
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LBS Bayerische Landesbausparkasse, München, Arnulfstr. 50, 80335 München. Gesamt...
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LBS Interim AöR, München, Brienner Str. 18, 80333 München. Der Vorstand der Baye...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2012 12:00:00
LBS Interim AöR, München, Brienner Str. 18, 80333 München. Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 04.12.2012. Entstanden durch Ausgliederungsplan der Bayerischen Landesbank vom 04.12.2012. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die LBS Interim AöR dient der Erfüllung der im Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. Juli 2012 (SA.28487, C16/2009) geforderten Veräußerung und Cibertragung des Geschäfts der LBS von der BayernLB an den Sparkassenverband Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts (SVB). (2) Zur Erfüllung der in Absatz 1 beschriebenen Zwecksetzung hat die LBS Interim AöR die Aufgabe, das Vermögen der Bayerischen Landesbausparkasse - unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der BayernLB - (LBS) im Rahmen einer Ausgliederung nach Art. 1a Abs. 1 Satz 2 Nr.2 BayLBG als übernehmender Rechtsträger aufzunehmen. Diese Ausgliederung soll zum 31.12.2012, 24.00 Uhr erfolgen. Bis zum Wirksamwerden der Ausgliederung nach Satz 1 betreibt die LBS Interim AöR kein Bausparkassengeschäft und auch kein sonstiges erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausgliederung ergibt sich aus der Bekanntmachung im Staatsanzeiger nach § 28b Abs. 1 der Satzung der BayernLB. Die Ausgliederung nach Satz 1 bedarf der Zustimmung des Trägers [nach Vorberatung durch den Verwaltungsrat]. (3) Die BayernLB soll die Trägerstellung und das Grundkapital der LBS Interim AöR zum 31.12.2012, 24.00 Uhr, jedoch nach der in Abs. 2 bezeichneten Ausgliederung, durch eine Vermögensübertragung nach Art. 1a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayLBG auf den SVB übertragen. Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. (4) Für den Fall, dass die LBS Interim AöR zum 1. Januar 2013, 00.00 Uhr, zwar das Vermögen der LBS im Sinne von Absatz 2 aufgenommen hat, die Vermögensübertragung im Sinne von Absatz 3 jedoch nicht erfolgt ist, gilt bis zu einer wirksamen Vermögensübertragung im Sinne von Absatz 3 das Folgende: 1. Die LBS Interim AöR führt die Firma LBS Bayerische Landesbausparkasse (Bausparkasse). 2. Die Bausparkasse nimmt die Aufgaben wahr und übt die Befugnisse aus, die der LBS nach Art. 28 BayLBG und den auf Bausparkassen anwendbaren Vorschriften vor der Ausgliederung oblagen. 3. Die übrigen Vorschriften dieser Satzung gelten entsprechend für die Bausparkasse fort. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kube, Wolfgang, Münsing, *XX.XX.XXXX; Straubinger, Helmut, Kottgeisering, *XX.XX.XXXX; Dr. Wirnhier, Franz, Zorneding, *XX.XX.XXXX.Personen: Dr. Wirnhier, Franz aus Zorneding,
Kube, Wolfgang aus Münsing,
Straubinger, Helmut aus Kottgeisering