Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kempten zum Aktenzeichen HRA 9155
Firma: Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen
Sitz: Füssen
Veränderungen
HRA 9155:Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stad...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.02.2010 22:00:00
Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen, Füssen, Kaiser-Maximilian-Platz 1, 87629 Füssen.Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen. Satzung vom 01.12.2004 mit Nachtrag vom 12.12.2005. Geschäftsanschrift: Kaiser-Maximilian-Platz 1, 87629 Füssen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Führung, die Organisation und der Betrieb des bisherigen Tourismusamtes der Stadt Füssen sowie ein umfassendes Tourismus- und Stadtmarketing. Insbesondere gehört dazu die Förderung der Entwicklung und Attraktivität der Stadt Füssen nach innen und außen mit Schwerpunkt im Bereich des Tourismus, aber auch die Verbesserung der Infrastruktur in Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Verkehr, die Koordinierung und Bündelung der Aktivitäten im Tourismus, Handel, Handwerk, Industrie und anderen Dienstleistern sowie Vereinen, Verbänden und kommunalen Einrichtungen; die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, Beratung von Veranstaltern, Planung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen. Grundlage für die Aufgaben des Kommunalunternehmens sind - das Stadtleitbild Füssen 2020 vom Dezember 1999 und - das Marketing-Handbuch Füssen vom 17.07.2000. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Kommunalunternehmen auch Neben- und Hilfsbetriebe einrichten, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Beitrag begrenzt ist. (2) Das Kommunalunternehmen kann die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Kommunen wahrnehmen. (3) Das Kommunalunternehmen ist berechtigt anstelle der Stadt Füssen - Satzungen nach Art. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und - im Rahmen der Gesetze Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Er vertritt allein. Vorstand: Fredlmeier, Stefan, Halblech, *XX.XX.XXXX.Personen: Fredlmeier, Stefan aus Halblech