Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schweinfurt zum Aktenzeichen HRA 8337
Firma: KvB Knud von Borstel oHG
Sitz: Bad Neustadt/Saale
Löschungen
KvB Knud von Borstel oHG, Bad Neustadt/Saale, Bergstraße 7, 97616 Bad Neustadt a...
Veränderungen
KvB Knud von Borstel oHG, Bad Neustadt/Saale, Bergstraße 7, 97616 Bad Neustadt a...
Veränderungen
KvB Knud von Borstel oHG, Bad Neustadt/Saale (Industriestraße 6, 97616 Bad Neust...
Berichtigungen
KvB Knud von Bostel oHG, Bad Neustadt/Saale (Industriestraße 6, 97616 Bad Neusta...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.10.2006 09:15:00
von Borstel Vermögensverwaltungs OHG, Bad Neustadt/Saale (Industriestraße 6, 97616 Bad Neustadt/Saale, Gegenstand geändert, nun: Der Heizungsbau, der Vertrieb von Wärmepumpen und Solartechnik, sanitären Einrichtungen und Küchen. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und ihnen verwandten Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten, sich an solchen Unternehmen in jeder geeigneten Form zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen sowie an anderen Orten Zweigniederlassungen zu errichten oder zu unterhalten.). Firma geändert, nun: KvB Knud von Bostel oHG. Die Firma "KvB Knud von Borstel GmbH" mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d.Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRB 781) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaftverschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.