Veröffentlichungen vom Amtsgericht München zum Aktenzeichen HRA 82308
Firma: Stadtwerke Unterschleißheim
Sitz: Unterschleißheim
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HRA 82308: Stadtwerke Unterschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München, Car...
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HRA 82308:Stadtwerke Unterschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München, Carl...
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Stadtwerke Unterschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München, Carl-von-Linde...
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Veröffentlichung vom 27.07.2011 12:00:00
Stadtwerke Unterschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München (Carl-von-Linde-Str. 26, 85716 Unterschleißheim). Die Satzung vom 01.01.2000 wurde als Ersatz für dieSatzung vom 22.02.1990 durch Beschluß des Stadtrates vom 31.01.2002 erstmals festgelegt. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 26.06.2002") wurde am 26.06.2003 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: " 1 (Eigenbetrieb, Name, Stammkapital), § 4 (Werkleitung); § 5 (Zuständigkeit des Erkausschusses). Die Satzung vom 26.06.2003 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 20.12.2007. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 21.12.2007") wurde am 21.12.2007 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 18.01.2008 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens, § 4 (Werkleitung) und § 9 Abs. 3 (Verpflichtungserklärungen) neu eingefügt. Die Satzung vom 21.12.2007 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 30.06.2010) wurde am 30.06.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 01.07.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 4 (Werksleitung), § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 9 (Verpflichtungserklärung, Zeichnungsbefugnis). Die Satzung vom 30.06.2010 wurde geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2010. Die geänderte Satzung ("Satzung vom 19.11.2010") wurde am 19.11.2010 vom Ersten Bürgermeister unterzeichnet und ist zum 26.011.2010 in Kraft getreten. Geändert wurden folgende Vorschriften: § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Werksleitung, § 5 (Zuständigkeit des Werkausschusses), § 6 (Zuständigkeit des Stadtrates), § 7 (Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters), § 10 ( (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen), § 12 (Inkrafttreten). Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser, Betrieb des Hallenbades einschließlich des Sportparks Unterschleißheim und des Sportzentrums Riedmoos, der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dächern von städtischen Gebäuden sowie Dienstleistungen im Bereich des Straßen- und Wegeunterhalts, des öffentlichen Grüns und der Pflege, Wartung und Erneuerung der Kinderspielplätze einschließlich der Spielgeräte in Kindergärten und Horten. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke kann sich die Stadt (Stadtwerke) im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. Die Stadtwerke sind im Zusammenhang mit der Aufhabe "Versorgung des Stadtgebietes mit Trinkwasser" zuständig für den Erlaß von Bescheiden zum Vollzug der Wasserabgabesatzung (WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabessatzung (BGS-WAS) und damit insbesondere für die Erhebung von Abgaben (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen) sowie für alle weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung. Die Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze die in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben auch für andere Gemeinden wahrnehmen. Geändert, nun: Der Werkleiter vertritt alleine. Ausgeschieden: Werkleiter: Hentschel, Siegfried Wilhelm, Unterschleißheim, *XX.XX.XXXX.Veränderungen
Stadtwerke Unterschleißheim, Unterschleißheim, Landkreis München, (Carl-von-Lind...