Veröffentlichungen vom Amtsgericht Fürth zum Aktenzeichen HRA 4087
Firma: Erlanger-Fertigbeton- und Baustoffwerk Gumbmann KG
Sitz: Erlangen
Löschungen
Erlanger-Fertigbeton- und Baustoffwerk Gumbmann KG, Erlangen (Am Hafen 11, 91056...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 03.01.2005 09:41:00
Erlanger-Fertigbeton- und Baustoffwerk Gumbmann KG, Erlangen (Am Hafen 11, 91056 Erlangen). Die NFB Neustadter Fertigbeton GmbH mit dem Sitz in Neustadt a.d. Aisch (Amtsgericht Fürth HRB 2857), die TMG Transportmörtel GmbH mit dem Sitz in Herzogenaurach (Amtsgericht Fürth HRB 1319), die TBG Gumbmann GmbH mit dem Sitz in Hartmannsgrün (Amtsgericht Chemnitz HRB 7333) und die TMG-Vogtland Mörteldienst GmbH mit dem Sitz in Hartmannsgrün (Amtsgericht Chemnitz HRB 13038) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.